HORAMAX® – VERFAHREN

Das HORAMAX® – Verfahren ist eine von der PMS GmbH entwickelte, sachgerechte Methode zum Nachweis von Behinderungen und Behinderungsfolgen.

Mit dem HORAMAX® – Verfahren lassen sich richtungweisende Vorgaben des Bundesgerichtshofes (BGH) in die Praxis umsetzen.

Auf der Grundlage einer vernetzten, korrespondierenden und bauablaufbezogenen Dokumentationskette können die konkret den Teilleistungen zugeordneten Eingriffe des Auftraggebers, die konkreten Reaktionen des Auftragnehmers und die konkreten leistungsbeeinflussenden Folgen nachvollziehbar und messbar aufgezeigt werden.

Wo kalkulatorische Bewertungen unumgänglich sind, erfolgt eine Kontrolle über die Urkalkulationswerte des ungestörten, vertraglichen Ablaufes, so dass der auftragnehmerverursachte Störungsanteil prüfbar eliminiert werden kann und in jedem Einzelfall die Vertragsgrundlage erhalten bleibt („guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“).

Das HORAMAX® – Verfahren genügt gleichermaßen rechtlichen wie baubetrieblichen Ansprüchen,

  • da der Nachweis von Behinderungen und Behinderungsfolgen entsprechend den rechtlichen Randbedingungen geführt und der Ursachenzusammenhang zwischen Störung und Auswirkungen auf breiter Faktenbasis dargestellt wird,
  • da das zentrale Steuerungselement der vertragliche Soll- Ablaufplan ist, der Besonderheiten der Baustelle berücksichtigt und realistisch, bauablaufbezogen das kooperative Zusammenwirken von AG-Leistungen und AN-Leistungen aufzeigt,
  • da die Ausgangsleistungswerte einer jeden Teilleistung (Position) aus der vertraglichen Urkalkulation entnommen sind,
  • da die der Berechnung zugrunde liegenden Zeitabläufe den nachprüfbaren Soll- und Ist-Werten entsprechen,
  • da für jeden Einzelvorgang die vorhandenen Reaktions- und Ausweichmöglichkeiten klar aufgezeigt sind,
  • da unvermeidbare kalkulatorische Bewertungen der Begrenzung durch die Urkalkulation unterworfen sind,
  • da die wesentlichen Elemente des Nachweisverfahrens auch für Nicht-Fachleute nachvollziehbar und bewertbar sind.